Elektronischer Geschäftsverkehr
Elektronischer Geschäftsverkehr, auf die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen gerichtete Verträge, die durch Einsatz von Fernkommunikationstechniken, besonders das Internet, zustande kommen.
Elektronische Verträge sind nach allgemeinem Vertragsrecht gültig, wobei sich das anzuwendende Recht nach dem internationalen Privatrecht bestimmt. Bei Verbraucherverträgen ist dies regelmäßig das inländische Recht (Artikel 27–29 Einführungsgesetz zum BGB).
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