Feme
Feme [mittelhochdeutsch veime »heimliches Gericht«, wohl identisch mit niederländisch veem »Genossenschaft«, »Zunft«], Veme,
seit dem 13. Jahrhundert belegte Bezeichnung für 1) Vereinigung, Bund, besonders der zum gleichen Gericht gehörenden Freien, 2) Landfriede, 3) Femgerichte oder die von den Femgerichten verhängten Strafen.
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