Feme

Feme [mittelhochdeutsch veime »heimliches Gericht«, wohl identisch mit niederländisch veem »Genossenschaft«, »Zunft«], Veme,

seit dem 13. Jahrhundert belegte Bezeichnung für 1) Vereinigung, Bund, besonders der zum gleichen Gericht gehörenden Freien, 2) Landfriede, 3) Femgerichte oder die von den Femgerichten verhängten Strafen.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.