Grundgesetz

Grundgesetz, allgemein: Staatsgrundgesetz, traditionell Bezeichnung für Fundamental­normen, die von besonderer Beständigkeit sein sollen und einzelne besonders wichtige staatsrechtliche Fragen oder Fragen­komplexe regeln (also keine vollständige Verfassung).

Im Heiligen Römischen Reich galten die Goldene Bulle (1356) und der Ewige Landfriede (1495) als Reichsgrundgesetze; als Grundgesetz bezeichnet wurden der Reichsdeputationshauptschluss (1803), im Deutschen Bund die Bundesakte (1815) und die Wiener Schlussakte (1820), in Österreich das österreichische Staatsgrundgesetz (über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger) von 1867.

Bestandteile

Änderungen

Wirkung

Literatur

Quellenangabe

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