Familienzusammenführung
Famili|enzusammenführung, die Zusammenführung von Familienmitgliedern aus Ländern ohne Ausreisefreiheit mit Verwandten in Deutschland oder in anderen westlichen Ländern. Die Familienzusammenführung wurde insbesondere seitens der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Ländern des Ostblocks auf der Grundlage gegenseitiger Bereitschaft zur Lösung humanitärer Fragen betrieben. Im Verhältnis zur DDR bildete Artikel 7 des Grundvertrages
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