Moskauer Vertrag
Moskauer Vertrag, Deutsch-Sowjetischer Vertrag,
Vertrag vom 12. 8. 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR über einen umfassenden Gewaltverzicht (gemäß Artikel 2 der UN-Charta) und die territoriale Unverletzlichkeit aller Staaten in Europa auf der Basis der bestehenden Grenzen, für die Bundesrepublik unterzeichnet von Bundeskanzler W. Brandt und Außenminister W. Scheel, für die UdSSR von Ministerpräsident
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