Grundvertrag
Grundvertrag, Grundlagenvertrag, Kurzbezeichnung für den Vertrag vom 21.12.1972 über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, in Kraft getreten am 21.6.1973.
Der am 8.11.1972 paraphierte Grundvertrag sollte gutnachbarlichen Beziehungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung dienen. Beide Staaten erklärten einen gegenseitigen Gewaltverzicht und verpflichteten sich, Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie eine internationale Rüstungsbegrenzung und Abrüstung zu fördern. Sie bekräftigten die Unverletzlichkeit der zwischen ihnen bestehenden Grenze und die uneingeschränkte Achtung ihrer
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