innerdeutscher Verkehr
innerdeutscher Verkehr, bis zur staatlichen Wiederherstellung deutschen Einheit (3. 10. 1990) Bezeichnung für 1) den Güter-, Personen-, und Reiseverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, 2) den Transitverkehr von der Bundesrepublik Deutschland nach Berlin (West) und umgekehrt (Berlinverkehr). Rechtsgrundlage des landgebundenen Verkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
Informationen zum Artikel
Quellenangabe