Gewaltverzicht
Gewaltverzicht, die völkerrechtlich verbindliche Erklärung eines Staates gegenüber einem oder mehreren anderen Staaten, Streitigkeiten untereinander nicht mit der Anwendung oder Androhung von militärischer Gewalt zu lösen; zugleich wird das Recht eines jeden Staates auf territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit anerkannt. Der Beitritt eines Landes zu einer internationalen Organisation, die
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar