Familienbuch
Famili|enbuch, bis Ende 2008 ein Personenstandsbuch, das nach Eheschließung kraft Gesetzes (Personenstandsgesetz) vom Standesbeamten oder unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag angelegt wurde. Es enthält Angaben zur Person der Ehegatten und deren Eltern und ist vom Standesbeamten im Wohnsitzbezirk der Ehegatten fortzuführen, soweit Änderungen in deren persönlichen Verhältnissen (z. B.
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