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Heiratsbuch

Heiratsbuch, früher Heiratsregister,

bis Ende 2008 ein Personenstandsbuch, das neben dem Familienbuch vom Standesbeamten anlässlich der Eheschließung angelegt wurde und in dem die Eheschließung im Beisein der Ehegatten und der Zeugen beurkundet wurde. In das Heiratsbuch wurden u. a. eingetragen: Vor- und Familiennamen der Eheschließenden, ihr Beruf und Wohnort, Ort und Tag ihrer

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