Familienrecht
Famili|enrecht, Gesamtheit der in Bezug auf Ehe und Verwandtschaft geltenden Rechtsregeln, mit denen sich insbesondere das 4. Buch des BGB (in seinen Abschnitten Ehe einschließlich Verlöbnis, Verwandtschaft und Vormundschaft) befasst. Der Rechtsbegriff der Familie findet im BGB keine deutliche Klärung, weil hier Fragen individueller Rechtsbeziehungen einzelner Familienmitglieder zueinander im
Werke
Informationen zum Artikel
Quellenangabe