Betreuung
Betreuung, staatliche Fürsorge für die Person und das Vermögen eines Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine (rechtlichen) Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann und deshalb der Hilfe bedarf (§§ 1896 ff. BGB).
Das Betreuungsrecht (in Kraft seit 1.1.1992) soll die Rechtsstellung des Kranken oder Menschen mit Behinderung verbessern und hat zu diesem Zweck die Entmündigung abgeschafft. Die Vormundschaft für Volljährige und die Gebrechlichkeitspflegschaft wurden durch die Betreuung ersetzt. Die Geschäftsfähigkeit des Betreuten wird im Gegensatz zur Entmündigung nicht automatisch beschränkt. Der Betreuer
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