Existenzgründer (Recht)

Existenzgründer, Recht:

eine natürliche Person, die sich ein Darlehen (Verbraucherdarlehen), einen Zahlungsaufschub oder eine sonstige Finanzierungshilfe für die Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit gewähren lässt oder zu diesem Zweck einen Ratenlieferungsvertrag abschließt und sich, obwohl sie kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, auf die verbraucherschützenden Vorschriften der

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