Verbraucherkredit

Verbraucherkredit, Verbraucherdarlehen,

ein entgeltlicher Kreditvertrag (auch Zahlungsaufschub, Finanzierungshilfen) zwischen einem Unternehmer (beruflicher oder gewerblicher Kreditgeber) und einem privaten Verbraucher. Verbraucherkreditverträge (Verbraucherdarlehensverträge, Darlehen) sind seit 2002 in den §§ 491 ff. BGB geregelt, die das Verbraucherkreditgesetz von 1990 ablösten. Die Vorschriften gelten nicht bei Bagatellkrediten (bis 200 €), Existenzgründungsdarlehen über 50 000 €,

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