Exceptio

Exceptio [lateinisch eigentlich »Ausnahme«] die, -/...tiˈones,

die aus dem römischen Prozessrecht (der Beklagte war zu verurteilen, ausgenommen, es lagen bestimmte Umstände vor, die dies ausschlossen) entwickelte Einrede (durch Vorbringen eines Rechts, das dem Recht einer anderen Person entgegensteht): z. B. Exceptio Doli, Arglisteinrede.

Quellenangabe

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