Präklusion (Recht)

Präklusion [lateinisch] die, -/-en, Recht:

die bei Versäumung einer fristbestimmten Rechtshandlung eintretende Rechtsverwirkung, wonach eine Person mit Ablauf eines bestimmten Zeitraums (Präklusivfrist) mit der Vornahme einer Rechtshandlung ausgeschlossen wird, besonders bei verzögertem tatsächlichem Vorbringen, verzögerten Beweismitteln oder verzögerter Einlassung, zur Verhinderung von Prozessverschleppung (Prozessbeschleunigung). Das Verfahren wird ohne Rücksicht auf die präkludierte Prozesshandlung

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.