Aussetzung (Recht)

Aussetzung, Recht:

1) Prozessrecht: der durch gerichtlichen Beschluss angeordnete Stillstand des Verfahrens. Im Zivilprozessrecht kann eine Aussetzung beschlossen werden, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Entscheidung eines anderen Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde abhängt (z. B. bei Verdacht auf eine Straftat, wegen Eheaufhebbarkeit und Ähnlichem). Die Aussetzung bewirkt ein Unterbrechen

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.