Rechtlosigkeit

Rechtlosigkeit, die vollständige oder teilweise Unfähigkeit, Träger von Rechten zu sein. Während im römischen und alten deutschen Recht Unfreie ursprünglich als absolut rechtlos angesehen wurden, bedeutete bereits seit fränkischer Zeit Rechtlosigkeit nur einen mehr oder weniger großen Mangel an Rechten. Der Rechtlose konnte z. B. keinen Eid leisten, nicht

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