Führungszeugnis
Führungszeugnis (polizeiliches Führungszeugnis), urkundlicher Auszug aus dem Bundeszentralregister.
Führungszeugnis, Auskunft aus dem Bundeszentralregister (v. a. über rechtskräftige Verurteilungen), soweit es die Person des Antragstellers betrifft. Näheres regelt das Bundeszentralregistergesetz in der Fassung vom 21. 9. 1984. Jede Person über 14 Jahre kann bei der Meldebehörde ein Führungszeugnis zur Aushändigung an sich selbst oder zur Vorlage bei einer
Informationen zum Artikel
Quellenangabe