Partei (Recht)

Partei [mittelhochdeutsch partīe »Abteilung«, zu lateinisch pars, partis »Teil«, »Anteil«], Recht:

im materiellen Recht (z. B. im BGB) die jeweiligen Partner eines Vertrages (Vertragsparteien); im Verfahrensrecht (Zivilprozessrecht) die Person, die vor Gericht für sich Rechtsschutz verlangt (je nach Verfahrensart z. B. Kläger, Antragsteller) oder gegen die der Rechtsschutz begehrt wird (z. B. Beklagter, Antragsgegner). Als Prozessvoraussetzungen erforderlich sind v. a. die

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