Erbpacht
Erbpacht, im Mittelalter entwickelte Form der Pacht, bei welcher der Eigentümer einem anderen ein Gut erblich gegen jährlichen Zins überließ, wobei der Pächter nur ein Nutzungsrecht am Gut erwarb und zu fest umschriebenen Abgaben und Diensten verpflichtet war. Die Erbpacht überschnitt sich zum Teil mit der rechtlich ähnlich gestalteten
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