Erbbauer
Erbbauer, im mittelalterlichen deutschen Recht Bezeichnung für einen Bauern, der ein erbliches Gut besaß, entweder als Eigentum oder in Erbleihe oder Erbpacht. Mit Erbbauer wurde auch der mit dem Gut vererbte Hörige bezeichnet. Bis zur Bauernbefreiung im 19. Jahrhundert bestand der Begriff in dieser Doppeldeutigkeit.
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