Enumeration (Recht)
Enumeration [lateinisch] die, -/-en, Recht:
die Zuweisung von Zuständigkeiten an ein Gericht, eine Behörde oder einen sonstigen Entscheidungsträger durch Aufzählung der einzelnen Bereiche, so z. B. im Fall der Zuständigkeitsbestimmung des Bundesverfassungsgerichts (§ 13 Bundesverfassungsgerichtsgesetz).
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