Evokation (Recht)

Evokation [lateinisch »das Hervorrufen«, »Aufforderung«] die, -/-en,  Recht:

lateinisch Evocatio, Ius evocandi, Abforderung eines rechtshängigen Prozesses durch ein anderes, höheres Gericht oder Abforderung eines anhängigen Vorgangs durch eine höhere Behörde, die einen Kompetenzübergang zur Folge hat. Nach dem Reichsrecht des Mittelalters konnte der Kaiser als oberster Richter jede noch nicht rechtskräftig entschiedene Rechtssache an sich ziehen (Prozesse

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