Plenum (Recht)
Plenum [lateinisch »voll«], das, -s/...nen, Recht:
die Vollversammlung eines Kollegiums (Plenarsitzung). Sie hat bei Volksvertretungen die Entscheidung, während die Ausschüsse die endgültigen Entscheidungen nur vorbereiten. Bei den Gerichten entscheiden in der Regel die einzelnen Abteilungen (Kammern, Senate) selbstständig; die früher bei den obersten Gerichten dem Plenum vorbehaltenen Aufgaben (Plenarentscheidungen) sind heute den »Großen Senaten«
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar