Überwachung (Recht)

Überwachung, Recht:

fortgesetzte Überprüfung von Personen, Sachen und Vorgängen zum Schutz Einzelner und der Allgemeinheit. Eine Überwachung durch die zuständigen Behörden ist gesetzlich in zahlreichen Fällen vorgesehen, z. B. für den Verkehr mit Kriegswaffen, Sprengstoffen, Arzneimitteln, hinsichtlich der Belastung der Umwelt durch Lärm und Schadstoffe. Von besonderer Bedeutung ist die technische Überwachung

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