Verwaltung
Deutschland besteht aus 16 Bundesländern. Bund und Länder haben getrennte Verwaltungen (Bundesverwaltung, Bundesaufsicht). Auf einigen Gebieten verfügt der Bund über Verwaltungen mit eigenem Verwaltungsunterbau (z. B. Auswärtiger Dienst), meist aber nur über oberste Verwaltungsbehörden (Ministerien) und Bundesoberbehörden. Daneben gibt es Körperschaften und Anstalten des Bundes etwa auf dem Gebiet
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