Deutsch-Polnischer Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit
Deutsch-Polnischer Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, Deutsch-Polnischer Nachbarschaftsvertrag,
den Deutsch-Polnischen Grenzvertrag vom 14. 11. 1990 ergänzendes Vertragswerk, unterzeichnet am 17. 6. 1991 in Bonn; dient – unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Deutsch-Französischen Vertrag (22. 1. 1963) – der Aussöhnung beider Nationen. Erstmals seit der 1945–48 vollzogenen Vertreibung der fast ausschließlich deutschen Bevölkerung in den nach dem Potsdamer Abkommen
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