Deutsch-Sowjetischer Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit

Deutsch-Sowjetischer Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit, Deutsch-Sowjetischer Nachbarschaftsvertrag,

erster internationaler Vertrag des vereinigten Deutschlands, unterzeichnet am 9. 11. 1990, diente der Aussöhnung zwischen Deutschland und den Völkern der Sowjetunion. Die Vertragspartner bekräftigten ihre »souveräne Gleichheit und ihre territoriale Integrität und Unabhängigkeit«. Sie betonten, dass sie keine Gebietsansprüche »gegen irgend jemanden« haben (Anerkennung der Abtretung des seit 1945 unter

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