Recht
Die untere Ebene der Bundesgerichtsbarkeit bilden in allen Einzelstaaten angesiedelte Bundesgerichte und fünf regionale Bundesgerichte als Berufungsinstanzen. Die obere Ebene bilden der Obergerichtshof der Justiz und der Oberste Bundesgerichtshof (beide in Brasília), deren Mitglieder vom Präsidenten ernannt und vom Senat bestätigt werden. Die Einzelstaaten haben daneben ihre eigene zweistufige Gerichtsbarkeit.
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