Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit, wobei die katholische Kirche verfassungsrechtlich (Artikel 3) den besonderen Status der »offiziellen Religion« Boliviens besitzt. Eine Staatsreligion im rechtlichen Sinn besteht seit 1961 nicht mehr. – Letztverfügbaren Schätzungen zufolge gehören 74 % der Bevölkerung der katholischen Kirche (vier Erzbistümer) an, etwa 10 % sind Evangelikale. Zu
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