Das Biosafety-Protokoll, auch Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit genannt, wurde am 29. Januar 2000 in Montreal (Kanada) als Zusatzabkommen zum UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt verabschiedet und trat am 11. September 2003 in Kraft. Es soll sicherstellen, dass beim Umgang mit lebenden gentechnisch veränderten Organismen, ihrem Transport und ihrer Nutzung mögliche Gefahren
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