Politik und Recht
Nach der Verfassung vom 11.11.1953 liegt die Gesetzgebung beim Landtag, dessen Abgeordnete auf 5 Jahre gewählt werden. Gesetze können auch durch Volksentscheid beschlossen werden, wenn ein vorangegangenes Volksbegehren von wenigstens einem Sechstel der Wahlberechtigten getragen wird. An der Spitze der Landesregierung steht der Ministerpräsident, der die Richtlinien der Politik bestimmt
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