Lehrverpflichtung (evangelischen Kirchenrecht)
Lehrverpflichtung, im evangelischen Kirchenrecht die Verpflichtung der Pfarrer und Religionslehrer, den christlichen Glauben entsprechend dem Bekenntnis ihrer Kirche zu verkündigen. Über Abweichungen wird in einem Lehrbeanstandungsverfahren entschieden. Im katholischen Kirchenrecht die rechtliche Bindung der mit der kirchlichen Verkündigung Beauftragten an die lehramtlichen Aussagen; bindend auch für die
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