Glaubensdelikte (katholisches Kirchenrecht)
Glaubensdelikte, katholisches Kirchenrecht:
Vergehen gegen den christlichen Glauben und die Einheit der Kirche: Apostasie, Häresie, Schisma. Die Strafe für diese Glaubensdelikte ist die von selbst eintretende Exkommunikation, die bei Beharren im Glaubensdelikt durch weitere Kirchenstrafen verschärft werden kann (c. 1364 CIC).
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