Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Abkürzung GbR, BGB-Gesellschaft,

eine auf Vertrag beruhende Vereinigung mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Der Bundesgerichtshofs entschied (Urteil vom 29. 1. 2001) in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung, dass sie Rechts- und Parteifähigkeit besitzt, soweit sie als Teilnehmer am Rechtsverkehr eigene (vertragliche) Rechte und Pflichten begründet.

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