Sondererbfolge

Sonder|erbfolge, die Vererbung einzelner Nachlassgegenstände an einen bestimmten Erben, der mit dem Erbfall unmittelbar zum Alleinberechtigten wird, im Gegensatz zu der im deutschen Erbrecht sonst geltenden Gesamterbfolge (Universalsukzession), bei der alle Rechte und Verbindlichkeiten des Erblassers einheitlich auf den oder die Erben übergehen (Erbrecht). Eine Sondererbfolge außerhalb des

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