Garantie (Recht)
Garantie [französisch] die, -/...ˈti|en, Recht:
im Verfassungsrecht die Verbürgung eines Rechts oder einer Einrichtung durch die Verfassung. Die Grundrechte sind als Individualrechte derartige Garantien; daneben sichern »Institutsgarantien« den Bestand privatrechtlicher Einrichtungen oder Normenkomplexe (z. B. Ehe und Familie, Artikel 6 Absatz 1 GG; Eigentum und Erbrecht, Artikel 14 Absatz 1 GG) und »institutionelle Garantien«
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