Anklageprozess
Anklageprozess, der vom Anklageprinzip (Akkusationsprinzip) beherrschte Strafprozess. Im Unterschied zum Inquisitionsprozess liegen Strafverfolgungs- und Urteilstätigkeit bei verschiedenen Behörden. Im Anklageprozess mit Untersuchungsgrundsatz, wie im deutschen Strafprozessrecht ausgeprägt, muss die Tätigkeit des Gerichts zwar durch die Anklage ausgelöst werden, danach liegt die Prozessführung aber beim Gericht. Der reine Anklageprozess,
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