Inquisitionsprozess

Inquisitionsprozess, Form des Strafverfahrens, bei der der Richter ohne öffentliche oder private Klage von Amts wegen die Spuren und Beweise eines Verbrechens ermittelt. Dieses in Deutschland in vergangenen Jahrhunderten vorherrschende Verfahren drängt den Richter in die Rolle des Strafverfolgers und erschwert ihm so eine objektive Würdigung seiner eigenen Ermittlungen.

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