Parentel

Parentel [spätlateinisch parentela »Verwandtschaft«] die, -/-en,

die von einem gemeinschaftlichen Stammvater Abstammenden. Die gesetzliche Verwandtenerbfolge folgt dem Parentelsystem, nicht dem Gradualsystem (Erbrecht nach Gradnähe). So schließen z. B. die Abkömmlinge als die gesetzlichen Erben der ersten Ordnung die gesetzlichen Erben der zweiten Ordnung, also die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, von der Erbfolge aus. (

Quellenangabe

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