Zustellung (Verfahrensrecht)

Zustellung, Verfahrensrecht:

förmliche Übergabe von Schriftstücken (z. B. Schriftsätze, Ladungen, Entscheidungen) mit der protokollierten Feststellung, dass, wann und an wen sie übergeben worden sind. Mit der ordnungsgemäßen Zustellung gilt das Schriftstück als dem Empfänger zugegangen.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.