Gericht
Das Gericht meint im weiteren Sinn den Vorgang der Rechtsprechung, im engeren Sinn die für die Rechtsprechung zuständige Einrichtung, in der Richter Urteile nach geltenden Gesetzen fällen.
Die Stellung der Rechtspflege und ihrer Organe im Aufbau des Staats, ihr Verhältnis zur gesetzgebenden und zur vollziehenden Gewalt regelt das Gerichtsverfassungsrecht; Grundlage ist in Deutschland das Prinzip der Gewaltenteilung. Die Gerichtsbarkeit umfasst die Tätigkeit der Rechtsprechung und der Rechtspflege sowie die Gerichtsgewalt oder Justizhoheit, die heute
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