Völkermord
Völkermord, auch: Genozid, ist die systematische Vernichtung oder Ausrottung einer bestimmten ethnischen, nationalen oder religiösen Gruppe.
1948 wurde der Begriff »Völkermord« von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) in der »Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes« definiert. Er ist gleichbedeutend mit der Bezeichnung »Genozid«. Darunter werden juristisch definierte Handlungen verstanden, die eine Gruppe von Personen ganz oder teilweise zerstören sollen.
Definition
Strafe
Völkermord im bundesdeutschen Recht
Tatbestand Völkermord
Gebrauch des Begriffes Völkermord
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Dr. Melanie Carina Schmoll
Quellenangabe