Schullexikon

Schullexikon
Login
Kriegsrecht

Als Kriegsrecht werden Rechtsnormen bezeichnet, die den Kriegsfall regeln. Zu unterscheiden ist dabei das Kriegsrecht eines Staates und das Kriegsrecht als Teil des Völkerrechts.

Fotolia.com/Dartus

New York City: »Non Violence«. Die weltbekannte Skulptur »Non Violence« des schwedischen Bildhauers Carl Fredrik Reuterswärd vor dem UN-Hauptquartier in New York City.

 
Kriegsrecht als Teil des Staatsrechts
Kriegsrecht im Völkerrecht
Das Recht, Krieg zu führen
Das Recht im Krieg
Geschichte

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.