Strafe
Die Konvention sieht keine eigenen Strafnormen vor. Sie verpflichtet die Staaten, die sie unterzeichnen, lediglich, bestimmte Handlungen, zu denen auch der Völkermord zählt, unter Strafe zu stellen. Laut Konvention sind die Handlungen, die unter Strafe gestellt werden sollen:
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Mitwirkende
Dr. Melanie Carina Schmoll
Quellenangabe