Völkerstrafrecht

Als Völkerstrafrecht bezeichnet man die Rechtsnormen, die die Strafbarkeit von Einzelpersonen unmittelbar aufgrund von Völkerrecht regeln. 

Das Völkerstrafrecht ist ein Teilgebiet des Völkerrechts. Dadurch, dass es sich auch an Einzelpersonen richtet, unterscheidet es sich von anderen Gebieten des Völkerrechts.

Straftatbestände des Völkerstrafrechts

Geschichte

Gerichtshöfe im Bereich des Völkerstrafrechts

Übernahme von Völkerstrafrecht in nationales Recht

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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