Völkerstrafrecht
Als Völkerstrafrecht bezeichnet man die Rechtsnormen, die die Strafbarkeit von Einzelpersonen unmittelbar aufgrund von Völkerrecht regeln.
Das Völkerstrafrecht ist ein Teilgebiet des Völkerrechts. Dadurch, dass es sich auch an Einzelpersonen richtet, unterscheidet es sich von anderen Gebieten des Völkerrechts.
Straftatbestände des Völkerstrafrechts
Geschichte
Gerichtshöfe im Bereich des Völkerstrafrechts
Übernahme von Völkerstrafrecht in nationales Recht
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe