Definition
Die Konvention erklärt, dass ein Völkermord bzw. ein Genozid Handlungen gegen die Mitglieder einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe umfasst, die in der Absicht begangen werden, die Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.
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Mitwirkende
Dr. Melanie Carina Schmoll
Quellenangabe