Unterschlagung im Recht Österreichs und der Schweiz
Im österreichischen Recht ist der Tatbestand der Unterschlagung in § 134 des Strafgesetzbuchs geregelt. Die Regelung entspricht – bei Unterschieden in den Begrifflichkeiten – in den wesentlichen Grundzügen der Regelung im deutschen Recht. Sie enthält aber weitere Unterscheidungen. So gibt es z. B. Wertgrenzen von 5000 und 300 000
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Mitwirkende
Ralph Zade
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