Diebstahl
Der Diebstahl ist das vorsätzliche Entwenden einer fremden beweglichen Sache, um sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
In Deutschland ist die entsprechende Strafvorschrift in § 242 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Sie schützt das Eigentum. Diebstahl ist das am häufigsten angezeigte Vergehen. Schon der Versuch ist strafbar.
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